Beschlussvorlage - 2024/0600/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Redezeit gem. § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Ortsrates Homburg wird geändert.

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Sachverhalt

Gem. § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Ortsrates Homburg, beträgt die Redezeit in der Regel höchstens 15 Minuten. Die festgelegte Redezeit soll geändert werden.

Gem. § 74 Nr. 5 i.V.m. § 39 KSVG ist für den Erlass oder die Änderung der Geschäftsordnung die Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortsrates erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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