Beschlussvorlage - 2024/0504/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Den Jugendorganisationen werden wie vorgeschlagen, Zuschüsse gewährt.

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Sachverhalt

Alle rechtzeitig und vollständig eingereichten Zuschuss-Anträge wurden geprüft. Die Verteilung der Mittel erfolgt gemäß den Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Jugendgruppen und Jugendverbände im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit in der Fassung vom 24.10.2019 - gültig ab 01.01.2020. 

 

Die Höchstgrenze der Förderung für jede zuwendungsfähige Maßnahme beträgt 1.000 €, bei den Materialanschaffungen 250 €. Die Verwaltung empfiehlt, dem Verteilungsvorschlag zuzustimmen. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Produktnummer 36300100, Buchungskonto 531830 zur Verfügung 

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Finanz. Auswirkung

 einmalige Gesamtsumme = 2.046 € 

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Anlagen

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