Beschlussvorlage - 2024/0633/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsrat entscheidet über die geplante Verwendung von Geldern aus dem Ortsratsbudget 2024 und beschließt über konkrete Verwendungen

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Sachverhalt

Dem Ortsrat steht ein jährliches Budget für die in § 73 KSVG aufgeführten Aufgaben zur Verfügung.

Eine Übertragung von Haushaltsresten in das Folgejahr 2025 ist nur dann möglich, soweit noch in diesem Jahr ein entsprechender Ortsratsbeschluss über die geplante Verwendung gefasst wird.

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Finanz. Auswirkung

 

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