Beschlussvorlage - 2024/0602/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der OR beschließt, dass der Ortsvorsteherin zur Verwendung für die in § 73 Abs. 3 KSVG genannten Angelegenheiten, ein persönliches Budget von 200,- Euro zur freien Verfügung bereitgestellt wird.

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Sachverhalt

Um bei Angelegenheiten, die unter die Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 KSVG fallen, kurzfristig handlungsfähig zu sein, benötigt die Ortsvorsteherin ein persönliches Budget in Höhe von 200,- Euro.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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