Beschlussvorlage - 2024/0650/50
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung der Mitglieder für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 - Jugend, Senioren und Soziales und Integration
- Bearbeiter:
- Jessica Jung
- Bericht erstattet:
- Weidler Anette
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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05.12.2024
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Sachverhalt
Der Seniorenbeirat besteht gem. § 3 Abs. 1 der Satzung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Homburg aus einer ungeraden Zahl mit bis zu 23 Mitgliedern. Der/Die Seniorenbeauftragte ist gemäß § 3 Abs. 2 originäres Mitglied des Seniorenbeirates.
Laut § 3 Abs. 8 und Abs. 5 entscheidet der Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss über die Benennung der weiteren Mitglieder des Seniorenbeirates aufgrund folgender Vorschläge:
3 Mitglieder aus der Homburger Bevölkerung
3 Stadtratsmitglieder auf Vorschlag des Stadtrates
3 Mitglieder aus den Reihen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
3 Mitglieder auf Vorschlag der kultur- und sporttreibenden Vereine
10 Mitglieder aufgrund von Vorschlägen ortsansässiger oder überörtlicher Wohlfahrtsverbände.
Jedes Mitglied soll eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter haben.
Bei der Benennung sollten Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden, die seit mind. drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Homburg gemeldet sind und das 55. Lebensjahr vollendet haben.
Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen werden für die Dauer der Legislaturperiode des Stadtrates vom Oberbürgermeister im Einvernehmen mit der/dem Seniorenbeauftragten bestellt.
Die bei der Verwaltung eingegangene Vorschläge zur künftigen Besetzung des Seniorenbeirates sind als Anlage beigefügt.
