Beschlussvorlage - 2024/0311/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.                  Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der  beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.
  2.                  Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 1.BA“ wird beschlossen. Die Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt.
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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 12.02.2020 die Aufstellung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1“ beschlossen sowie den Entwurf gebilligt.

 

Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstel­lung einer gemischten Baufläche sowie einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen, von ehemals einer gewerblichen Baufläche. 

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 18.08.2021 bis einschließlich 31.08.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 10.03.2020 zuvor schon frühzeitig an der Planung beteiligt.

 

Am 30.03.2023 wurde der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom Stadtrat beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 24.05.2023 bis einschließlich 28.06.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 23.05.2023 an der Planung beteiligt.

 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit liegen dem Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.

 

Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß den beiliegenden Beschlussvorlagen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

 

Der Stadtrat beschließt gem. § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 1. BA“. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

 

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Erteilung der Genehmigung ist gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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