Beschlussvorlage - 2024/0496/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung wird durch die 11. Nachtragssatzung über die Festsetzung von Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage der Kreisstadt Homburg geändert.

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Sachverhalt

Der Stadtrat nimmt von der Betriebsabrechnung 2022 und der Gebührenbedarfsberechnung 2025 Kenntnis. Es wurde nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt.

 

Auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2025 wurde die Gebührenbedarfsberechnung 2025 erstellt.

 

Die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2022, die gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden muss, ist in die Gebührenbedarfsberechnung 2025 miteingeflossen. Sie beträgt im Bereich Schmutzwasser -4.881,25 € und im Bereich Niederschlagswasser 193.596,53 €.

 

Eine vollständige Kostendeckung der gebührenfähigen Kosten ist damit gewährleistet.

 

Um im Wirtschaftsplan 2025 eine Kostenunterdeckung zu vermeiden, muss ab dem 01.01.2025 die Schmutzwassergebühr von 3,36 €/m³ auf 3,57 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,69 €/m² auf 0,75 €/m² angehoben werden.

Es entstehen vor allem durch die deutliche Gebührensteigerung des EVS als größter Kostenpunkt massive Kostensteigerungen, die ausgeglichen werden müssen.

Die EVS Gebühren steigen voraussichtlich auf 3,561 €/m³. Es kann nur unter diesem Gebührensatz geblieben werden, da eine Verrechnung auf 2022 erfolgt.

 

Nähere Zahlen und Ausführungen dazu sind dem beigefügten Erläuterungsbericht und den Berechnungen zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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