Beschlussvorlage - 2024/0522/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wahltag für die Wahl des Integrationsbeirates der Kreisstadt Homburg wird festgesetzt.

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Sachverhalt

Im Hinblick darauf, dass in der Kreisstadt Homburg erstmalig ein Integrationsbeirat gebildet wird, ist es nach Inkrafttreten der Satzung erforderlich, wahlberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner über den zu wählenden Integrationsbeirat und dessen Aufgaben zu informieren. Aber auch Wahlvorschlagsberechtigten muss es ermöglicht werden, sich mit den erforderlichen Modalitäten hinsichtlich eines einzureichenden Wahlvorschlages zu beschäftigen.

 

In den beigefügten Kalenderübersichten sind wahlrechtlich zu beachtende Fristvorgaben zu zwei Terminvorschlägen dargestellt.

 

a) Bei Festsetzung des Wahltages auf Sonntag, den 25. Mai 2025

fällt der Fristablauf zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf Donnerstag, den 20. März 2025, 18.00 Uhr.

 

b) Bei Festsetzung des Wahltages auf Sonntag, den 15. Juni 2025

fällt der Fristablauf zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf Donnerstag, den 10. April 2025, 18.00 Uhr.

 

Zur Zeit der Sitzungsvorlagenerstellung besteht noch keine Klarheit hinsichtlich der Festsetzung des Wahlsonntags für die Anfang 2025 vorgezogen stattfindende Bundestagswahl und der damit für das Wahlamt verbundenen organisatorischen Herausforderung,

 

Sollte die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bis Ende Februar 2025 stattfinden, bestehen seitens des Integrationsbeauftragten als auch der Verwaltung ausreichende Zeitfenster die gebotene Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung von Wahlvorschlagsträgern umzusetzen, so dass die Wahl des Integrationsbeirates auf Sonntag, den 25. Mai 2025 festgesetzt werden könnte. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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