Beschlussvorlage - 2024/0552/100

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Kreisstadt Homburg erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich der Bundestagswahl 2025 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 €.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern des Wahlvorstandes für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von

 

• je 35 € für den Vorsitzenden und

• je 25 € für die übrigen Mitglieder gewährt werden.

 

Eine Abweichung hiervon durch die Gemeinde ist möglich. Mehrkosten, die entstehen, sind nicht erstattungsfähig und von der Kommune zu tragen.

 

Da jede Tätigkeit im Wahlvorstand zum reibungslosen Ablauf der Wahl beiträgt, sollte jede ausgeübte Wahlhelfertätigkeit eine gleiche Wertschätzung seitens der Wahlbehörde erfahren. Daher soll jeder/jedem Wahlhelfer(in) wie bereits seit 2017 gehandhabt ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € gewährt werden.

 

Aufgrund der voraussichtlich bis Frühjahr 2025 vorgezogen stattfindenden Bundestagswahl erfolgt der Beschlussvorschlag bereits in der jetzigen Gremienrunde.

 

Die voraussichtlich entstehenden Mehrkosten sind in der Anlage dargestellt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die entstehenden Mehrkosten betragen 4.300 € und stehen auf Konto 521101 unter Produkt 12100100 - Statistik und Wahlen - zur Verfügung.

Reduzieren

Anlagen

Loading...