Beschlussvorlage - 2024/0552/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anlässlich der Bundestagswahl 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Janine Petri
- Beteiligt:
- 20 - Kämmerei
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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19.12.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern des Wahlvorstandes für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von
• je 35 € für den Vorsitzenden und
• je 25 € für die übrigen Mitglieder gewährt werden.
Eine Abweichung hiervon durch die Gemeinde ist möglich. Mehrkosten, die entstehen, sind nicht erstattungsfähig und von der Kommune zu tragen.
Da jede Tätigkeit im Wahlvorstand zum reibungslosen Ablauf der Wahl beiträgt, sollte jede ausgeübte Wahlhelfertätigkeit eine gleiche Wertschätzung seitens der Wahlbehörde erfahren. Daher soll jeder/jedem Wahlhelfer(in) wie bereits seit 2017 gehandhabt ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € gewährt werden.
Aufgrund der voraussichtlich bis Frühjahr 2025 vorgezogen stattfindenden Bundestagswahl erfolgt der Beschlussvorschlag bereits in der jetzigen Gremienrunde.
Die voraussichtlich entstehenden Mehrkosten sind in der Anlage dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196,8 kB
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