Beschlussvorlage - 2024/0611/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Homburg SeH“ wird festgestellt.

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Sachverhalt

Das Landesverwaltungsamt hat eine Vorabprüfung der Zahlen des Wirtschaftsplans, der damit zusammenhängenden Gebührenbedarfsberechnung und des Stellenplans durchgeführt und eine entsprechende Zustimmung erteilt.
Die ausführliche Prüfung wird auf Grund von personellen Engpässen beim LaVA nach dem Beschluss des Stadtrates erfolgen.

 

Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg weist Erträge in Höhe von 15.112.200,00 € und Aufwendungen von 15.319.500,00 € auf. Es ergibt sich somit ein Jahresverlust von -207.300,00 €, welche in etwa der Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2022 entspricht, die gemäß der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips verrechnet wird.

Aufgrund der Steigerungen der EVS Beiträge um über 6% ist mit der Aufstellung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb SeH unter Ausnutzung aller Einsparpotenziale und der Verrechnung der Gebührenüberdeckung aus 2022 eine

Gebührenerhöhung erforderlich und somit muss auch eine Änderung der Abwassergebührensatzung erfolgen.

 

Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt 31.501.000,00 €. Die langfristige Finanzierung erfolgt durch Aufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von  31.199.300,00 €. Für die Tilgung der bestehenden Darlehen wurden 1.300.000,00 € geplant.

 

Die liquiden Mittel bleiben unverändert.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen, die sich aus dem mittelfristigen Finanzplan ergeben, betragen 6.280.000,00€

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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