Beschlussvorlage - 2024/0651/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat bestellt die Mitglieder des Behindertenbeirates, die nicht originäre Mitglieder sind.

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Sachverhalt

Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung über die Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung sowie die Bildung eines kommunalen Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung der Kreisstadt Homburg besteht der Behindertenbeirat aus einer ungeraden Zahl mit bis zu 21 Mitgliedern. Gem. § 6 Abs. 3 der Satzung bestellt der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen die Mitglieder des Behindertenbeirates, die nicht originäre Mitglieder sind. Originäre Mitglieder sind der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und die Seniorenbeauftragte. Die weiteren Mitglieder werden auf Vorschlag von ortsansässigen oder überörtlichen Wohlfahrtsverbänden, die sich in ihrer Arbeit mit Behindertenangelegenheiten befassen, bestellt.

Die bei der Verwaltung eingegangenen Vorschläge zur Besetzung des künftigen Behindertenbeirates sind als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

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