Beschlussvorlage - 2024/0669/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gesellschaftsvertrag der Homburger Bäder GmbH wird in § 9 Abs. 2 ergänzt.

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Sachverhalt

Laut § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HBG mbH bestellt der Stadtrat den Beigeordneten für den Geschäftsbereich Sport zum Aufsichtsratsmitglied. Damit ist auch der entsendete Beigeordnete stimmberechtigt.

In der Stadtratssitzung vom 31.10.2024 wurde für den Bereich Sport an Stelle eines Beigeordneten ein „Beauftragter für Sport“ bestellt. Insoweit ist der Passus im Gesellschaftsvertrag unter § 9 Abs. 2, der die Bestellung des Beigeordneten regelt, um den Begriff „Beauftragter“ zu ergänzen.

Somit ist zukünftig auch der Beauftragte stimmberechtigt und somit die Anzahl der stimmberechtigten Aufsichtsratsmitglieder wieder hergestellt.

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Finanz. Auswirkung

keine

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