Beschlussvorlage - 2024/0687/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die außerplanmäßige Auszahlung zur Finanzierung der Ausbaumaßnahme – Gerberstraße - in Höhe von 240.000 EUR wird bewilligt.

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Sachverhalt

Aktuell läuft die Kanalmaßnahme „Alte Feuerwache“ der SeH, die aus technischer Sicht notwendige Anteile zu Lasten der Abteilung des Tiefbaus beinhaltet. In der Abstimmung vor Maßnahmenbeginn hat es etwas gestockt, so war hier weder in Höhe noch Umfang von der Abteilung Tiefbau eine Mittel- oder Maßnahmenmeldung erfolgt. Ursprünglich war die Neuanlage der Gerberstraße im Bereich der alten Feuerwache unmittelbar mit dem zwischenzeitlich gestoppten Großprojekt verbunden, da die Randflächen inhaltlich unmittelbar verknüpft sind mit der neu aufkommenden Bebauung und deren Einfluss auf die mögliche Wegeführung.

Der Zusammenhang hat weiter Bestand und Relevanz für die finale Anlage des Straßenkörpers oberirdisch. Die jetzt im Rahmen der SeH-Maßnahme erfolgenden Arbeiten beziehen sich auf die Straßenentwässerung als Berührbereich zwischen Kanal- und Straßenbau und sind aus wirtschaftlicher und technischer Sicht unausweichlich im Gleichschritt auszuführen. Die jetzt vorgreifend ausgeführten und auszuführenden Arbeiten der Straßenentwässerung wären zu einem späteren Zeitpunkt nur mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Mehraufwand umzusetzen.

Die Kosten für den Tiefbau belaufen sich in 2024 auf ca. 65.000 EUR für die Straßenentwässerung zzgl. dem Nachtrag für PAK(teerhaltig) -belastete Materialien im Teilbereich Gasstraße auf ca. 22.000 EUR, gerundet 90.000 EUR.

Wenn von einem Projektvolumen von rund 700.000 EUR für den Straßenbau in den kommenden Jahren auszugehen ist, müssen für 2025 Planungskosten in Höhe von rund 150.000 EUR (20 % des Gesamtkosten zuzügl. Baugrunduntersuchung-und Vermessungskosten) bereitgestellt werden.

Da die bauliche Umsetzung nicht in 2025 erfolgen wird, wird die restliche Finanzierung der Baumaßmaßnahme im Haushalt 2026 und der Finanzplanung 2027-2029 dargestellt werden.

Es sollten demnach aktuell rund 240.000 EUR für Kosten der vorgreifenden Teilmaßnahme des Ausbaus Gerberstraße bereitgestellt werden.

Im Haushalt der Kreisstadt Homburg waren bisher für diese Kosten keine Mittel veranschlagt. Es wurde daher im Investitionsprogramm unter dem Produkt 54100110 -Verkehrsflächen, Bau- und Erhaltungslast der Stadt-, Konto 783601 -Ausz. für Ausbau von Straßen u. Wegen - eine neue Maßnahme 426 „Ausbau Gerberstraße” angelegt.

Zur Finanzierung der anfallenden Kosten in 2024 und der Planungskosten ist daher eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 240.000 EUR zu bewilligen.

Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen aufgrund der zu hebenden Ausbaubeiträgen (vorab Planung von 50% - 120.000 EUR) sowie durch Minderausgaben aus übertragenen investiven Restmitteln aus der Maßnahme 54100110 -783601-021 Radwegekonzept in Höhe von 120.000 EUR.

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Finanz. Auswirkung

 

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