Beschlussvorlage - 2024/0564/200-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für das Haushaltsjahr 2025 werden die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit dem Stellenplan und den Anlagen und das Investitionsprogramm beschlossen.

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Sachverhalt

Die Stadt führt die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025 unter Beachtung der maßgeblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften nach dem Saarlandpaktgesetz (SPaktG), des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) und der Ausführungsverordnung zum SPaktG (VOSPaktG) entsprechend fort.

Die eingetretenen Krisenereignisse haben mit teilweise gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen letztendlich auch in negativer Weise massiven Einfluss auf die Planungen der Kommunalhaushalte genommen.

In Folge dessen hat der kommunale Sanierungsrat im Juli des Jahres 2024 eine Notlage nach § 8 Abs. 5 SPaktG festgestellt und allen saarländischen Kommunen für die Jahre 2024 bis 2027 nochmals ein jährliches strukturelles Defizit zusätzlich eingeräumt.

Die jeweiligen Haushaltsgesamtansätze des Planjahres und der mittelfristigen Finanzplanung orientieren sich daher zunächst an der fortgeschriebenen Normalentwicklung, die das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport auf Grundlage der Finanzrechnungsergebnisse der maßgeblichen Vorjahre verbunden mit einer Prognose auf Basis der letzten Steuerschätzung (Bund/Länder/Kommunen) der Stadt individuell für den Zeitraum 2025 bis 2028 vorgegeben hat.

Des Weiteren hält der Haushaltsplan für das Jahr 2025 das für die Stadt nunmehr nochmals zugelassene strukturelle Defizit in Höhe von – 5.113 TEUR ein. Für die Zeit der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 kann nach derzeitigem Planungsstand die Einhaltung dieser Vorgabe nur noch für das Finanzplanungsjahr 2026 eingehalten werden, während in den Finanzplanungsjahren 2027 und 2028 das derzeit zulässige Defizit (2027: - 5.113 Mio. EUR; 2028: 0 Mio. EUR) überschritten wird.

Aufgrund der im laufenden Haushaltsjahr 2024 durch den kommunalen Sanierungsrat festgestellten Notlage und des im Nachhinein zugelassen strukturellen Defizits wird die ursprünglich eingeplante Auszahlung einer Gewinnausschüttung der HPS GmbH auf das Jahr 2025 verschoben und neu eingeplant. Dies ermöglicht dann für 2025 eine aufkommensneutrale Umsetzung der anstehenden Grundsteuerreform.

Geändert:

Aufgrund der maßgeblichen Kostenfaktoren für Personal, Umlagen (die Kreisumlage erhöht sich - nach Auskunft des Saarpfalz-Kreises - im kommenden Jahr um 2,2 Mio. EUR auf 37,4 Mio. EUR) und Schuldendienst übersteigen die für das Jahr 2025 geplanten Ausgaben mit 105,317 Mio. EUR die für das Jahr 2025 geplanten Einnahmen mit 101,672 Mio. EUR um einen daraus resultierenden Fehlbetrag in Höhe von 3,645 Mio. EUR.

Das Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsicht hat der Stadt für das Haushaltsjahr 2025 einen Kreditrahmen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2,550 Mio. EUR zugebilligt. Nach Änderung des Krediterlasses durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im März 2022 können für maßgebliche kommunale Pflichtaufgaben Sonderkredite in gerechtfertigter Höhe außerhalb des vorgenannten Rahmens durch die Kommunen aufgenommen werden.

Die Stadt wird für das Jahr 2025 - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht - hiervon umfangreich Gebrauch machen.

Das Investitionsprogramm sieht deshalb für die Finanzierung der geplanten Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 19,986 Mio. EUR im Jahr 2025 einen dafür erforderlichen Gesamtkredit in Höhe von 14,407 Mio. EUR vor.

Zur Finanzierung der Sanierung des Waldstadions mit insgesamt 15 Mio. EUR Gesamtkosten ist der Stadt über den für die Realisierung des 1. Bauabschnittes erforderlichen Kredites hinaus zudem erlaubt, in der Folgezeit zur Realisierung des 2. Bauabschnittes einen Sonderkredit in Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.

Der zusätzliche Schuldendienst – insbesondere die Kreditzinsen - belastet zukünftig damit erheblich den Verwaltungshaushalt und verkürzt den Handlungsspielraum der Stadt zunehmend, weil der o.g. Krediterlass zwar für diverse Pflichtaufgaben eine Sonderkreditfähigkeit zulässt, insgesamt aber auch der dadurch veranlasste erhöhte Schuldendienst innerhalb der durch die Fortschreibung der Normalentwicklung gesetzten Grenzen nach dem SPaktG zu erfolgen hat.

Trotz Übernahme von Liquiditätsverbindlichkeiten durch das Land als Teilentschuldungsmaßnahme nach dem SPaktG wird für die Aufrechterhaltung der Kassenliquidität – nun auch wegen der weiteren zugelassenen Defizite / Fehlbeträge in 2024 und 2025 - ein Kreditrahmen zur Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 70 Mio. EUR seitens der Kämmerei für erforderlich gehalten.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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