Beschlussvorlage - 2024/0521/100-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für den Integrationsbeirat der Kreisstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Janine Petri
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Stadtrat
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Entscheidung
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19.12.2024
|
Sachverhalt
Gem. § 50 KSVG sollen Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mind. 10 % einen Integrationsbeirat bilden. Der Integrationsbeirat kann sich mit allen Selbstverwaltungsangelegenheiten befassen, welche die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner im Sinne des § 50 Absatz 2 Satz 1 KSVG berühren. Das Nähere hat die Gemeinde durch Satzung zu regeln.
Der beigefügte Satzungsentwurf beinhaltet allgemeine Vorschriften betr. Zusammensetzung, Aufgaben, Arbeitsweise, Amtsdauer und Verfahrensabläufen, aber auch Vorgaben zur Bildung des Integrationsbeirates, die für 2/3 der Mitglieder in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl nach den Vorgaben der kommunalwahlrechtlichen Grundlagen (Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung) erfolgen muss.
Ergänzende Erläuterungen zu:
§ 6 Abs. 2
Hinsichtlich der zu beschließenden Größe des künftigen Integrationsbeirates wird vorgeschlagen, die Mitgliederzahl auf 15 festzusetzen. Ein Drittel der Mitglieder wird durch den Stadtrat entsandt, wobei die Vorschriften über die Besetzung der Ausschüsse entsprechend anzuwenden sind. Sodann wären 10 Mitglieder aufgrund eingehender Wahlvorschläge zu wählen.
Die Größe der Integrationsbeiräte anderer saarländischer Kommunen stellt sich wie folgt dar:
2024 |
Saarbrücken |
Saarlouis |
Völklingen |
Neunkirchen |
Mitglieder lt. Satzung |
15 |
15 |
12 |
15 |
Einwohnerzahl |
ca. 183.000 |
ca. 35.000 |
ca. 40.000 |
ca. 47.000 |
Wahlberechtigte |
38.349 |
5.019 |
7.437 |
8.352 |
Wahltag |
29.09.2024 |
16.06.2024 |
07.04.2024 |
15.12.2024 |
§ 7 Abs. 2
Für die Teilnahme an Sitzungen des Integrationsbeirates ist ein Sitzungsgeld festzusetzen.
Da die Kreisstadt Homburg ihren Mandatsträgern die Aufwandsentschädigung als Pauschalbetrag (Grundbetrag + Sitzungsgeld) gewährt, kann der Betrag eines festgesetzten Sitzungsgeldes für Ratsmitglieder – wie von anderen Kommunen gehandhabt - nicht herangezogen werden.
Anhaltspunkt für den Vorschlag der Festsetzung eines Sitzungsgeldes in Höhe von 50,00 EUR ist der allen Ortsratsmitgliedern zu Zeit gewährte Pauschalbetrag in Höhe von 30,00 EUR/monatlich, bzw. 360 EUR/Jahr. Bei in der Regel 7 stattfindenden Ortsratssitzungen pro Jahr beträgt der Durchschnittsbetrag für ein Ortsratsmitglied pro Sitzung 51,43 EUR.
Zu beachten ist, dass das Sitzungsgeld auch der Sprecherin /dem Sprecher des Integrationsbeirates gewährt wird, soweit seine Teilnahme an Sitzungen des Rates oder eines Ausschusses in den Fällen des § 5 Abs. 2 der Satzung notwendig ist.
§ 10 Abs. 1
Im Rahmen des Haushaltsplanes werden für den Integrationsbeirat erforderliche Mittel bereitgestellt. Bei der von der Kämmerei erbetenen Mittelanmeldung wurden 7.000 EUR vorgesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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210,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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216,3 kB
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