Informationsvorlage - 2024/0445/50

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Auftrag des Programms ist die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Das Ziel des Vereins "Kinderfreundliche Kommune e. V." - Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands ist, Kommunen bundesweit zu unterstützen, ihre kommunalen Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der zu verbessern und die UN-Kinderrechtskonvention bekannter zu machen.

Das Vorhaben erfolgt auf der Grundlage internationaler Standards von UNICEF. Kommunen, welche das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erhalten möchten, durchlaufen ein festgelegtes, aber gleichermaßen individuell an sie angepasstes Programm und müssen darin auf diese Standards hinarbeiten.

Unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen entwickeln die Kommunen einen Aktionsplan mit verbindlichen Maßnahmen, für den sie das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erhalten.

Viele Städte und Gemeinden haben sich schon auf den Weg gemacht. Sie haben erkannt, dass die Einbeziehung junger Menschen in die Gemeindeentwicklung Schlüsselfaktor für eine kinderfreundliche Entwicklung und damit ein attraktiver Standortfaktor geworden ist.

Kinderfreundliche Kommune ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk.

 

Der Jugendbeirat hat in seiner Sitzung vom 29.10.24 entschieden, den Punkt als Information im Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss einzubringen. Die für den Bereich "Jugend" zuständige ehrenamtliche Beigeordnete Natalie Kroj hat dem ebenfalls zugestimmt. 

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Finanz. Auswirkung

8.000 € jährlich bei einer Projektlaufzeit von 4,5 Jahren. Gefordert ist zudem mindestens eine halbe Personalstelle (u. U. mit 50%-Förderung durch den Saarpfalz-Kreis) - Kosten der Maßnahmen nach Haushaltslage der Gemeinde

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Anlagen

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