Beschlussvorlage - 2025/0049/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Universitätskliniken, Teilbereich 3", Gemarkung Homburg, hier: Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen sowie Beschluss der Teiländerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Bericht erstattet:
- Herr Missy; Büro Kernplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Homburg
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Anhörung
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27.01.2025
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Erledigt
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Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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13.02.2025
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Beschlussvorschlag
- Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahme gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.
- Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Universitätsklinken, Teilbereich 3“ wird beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
Sachverhalt
Der Stadtrat hat am 07.02.2024 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 3“ beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 23.02.2024 bis einschließlich 01.03.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden frühzeitig an der Planung beteiligt.
Am 31.10.2024 wurde der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom Stadtrat beschlossen.
Die Veröffentlichung im Internet bzw. öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden liegen dem Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.
Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.
Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.
Der Stadtrat beschließt gem. § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 3“. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Erteilung der Genehmigung ist gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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6 MB
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966,4 kB
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4
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861,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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