Beschlussvorlage - 2025/0718/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

§ 25 der Geschäftsordnung wird wie folgt neu gefasst:

„Auf Beschluss des Ortsrates können zu bestimmten Beratungsgegenständen Personen und Personengruppen gehört werden (§ 74 Nr. 13 i.V. mit § 49 Abs. 3 KSVG)“.

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Sachverhalt

Es wurde festgestellt, dass § 25 der Geschäftsordnungen aller Ortsräte, wie in der Anlage dargestellt, einen falschen Verweis enthält.

Eine Korrektur und Richtigstellung an die Vorgabe des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ist erforderlich.

Gem. § 74 Nr. 5 i.V.m. § 39 KSVG ist für den Erlass oder die Änderung der Geschäftsordnung die Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortsrates erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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Anlagen

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