Beschlussvorlage - 2025/0028/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Für das Haushaltsjahr 2025 wird die Haushaltssatzung der Schramm`sche Stiftung und der Haushaltsplan beschlossen.

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Sachverhalt

Nach § 13 der Satzung der Schramm`sche Stiftung ist die Stiftungsversammlung der Stadtrat von Homburg. Die Stiftungsversammlung beschließt nach § 14 der Satzung über die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages. 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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