Beschlussvorlage - 2025/0048/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.     Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.
  2.     Der Bebauungsplan „Universitätskliniken, Teilbereich 3“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung inkl. Umweltbericht und Gutachten wird gebilligt.
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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 02.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 3“ beschlossen.

   

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 23.02.2024 bis einschließlich 01.03.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden frühzeitig an der Planung beteiligt.

 

Am 31.10.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes vom Stadtrat beschlossen.

  

Die Veröffentlichung im Internet bzw. öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan fand in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden liegen dem Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.

Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.

 

Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

 

Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung, der Umweltbericht und die Gutachten (Siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag, Verkehrsuntersuchung) werden gebilligt.

 

Der Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich die rechtswirksame Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB „Universitätsklinikum Gebäude Nr. 90“ von 2011.

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Universitätskliniken, Teilbereich 3“ ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Derzeit läuft parallel noch die Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Das Verfahren wird vom Ministerium betreut. Für den Bebauungsplan ist ein positives Ergebnis aus dem Verfahren erforderlich. Bis zum Satzungsbeschluss im Stadtrat am 13.02.25 sollte voraussichtlich hierüber Klarheit bestehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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