Beschlussvorlage - 2025/0061/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterleitungsvereinbarung zwischen der Stadt Homburg und der HPS GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 24 - Stabsstelle Beteiligungsmanagement
- Bearbeiter:
- Ralf Weber
- Bericht erstattet:
- Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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13.02.2025
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Sachverhalt
Die Homburger Parkhaus- und Stadtbus GmbH errichtet am Sportzentrum Erbach eine neue Energiezentrale. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Antragsteller und Zuwendungs-empfänger ist die Kreis- und Universitätsstadt Homburg. Bauherr und zuwendungstechnisch Letztempfänger ist die Homburger Parkhaus- und Stadtbus GmbH.
Mit Datum 20.12.2024 kam der dritte Änderungsbescheid über 850 T€, in dem die Frist für die Fertigstellung und Endabrechnung des Projektes bis zum 31.12.2025 verlängert wurde.
Nach dem Bescheid bedarf es der Weiterleitung des Zuschusses an die HPS GmbH einer Vereinbarung darüber. Insoweit hat dann auch die HPS GmbH die für den Zuwendungsempfänger (Stadt Homburg) maßgebenden Bestimmungen des Zuwendungsbescheides einschließlich der Nebenbestimmungen zu beachten und einzuhalten.
„Der Zuwendungsempfänger hat über den Abschluss einer Weiter-leitungsvereinbarung gem. Nr. 12 VV zu § 44 BHO durch Übersendung eines Abdruckes der Weiterleitungsvereinbarung zu unterrichten.“
