Beschlussvorlage - 2025/0088/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Mitgliedschaft im "Kommunalen Netzwerk Saarland", bekennt sich zu dem Ziel der Förderung nachhaltiger Mobilität und zu den Aufgaben, die eine Mitgliedschaft im Netzwerk mit sich bringt, und weist die Verwaltung an, eine Ansprechperson für die Arbeit im Netzwerk zu benennen.

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Sachverhalt

Hintergrund:

Zur Schaffung von Synergieeffekten hat das saarländische Mobilitätsministerium ein Konzept zur Gründung eines landesweiten Mobilitätsnetzwerkes ausgearbeitet. Den Kern des Konzeptes bildet ein dreigliedriges System aus Beratung, Unterstützung und Vernetzung der Kommunen untereinander, um diese für das Thema Moderne Mobilität zu sensibilisieren und durch gemeinsame Projekte positive Narrative zu schaffen.

Das Mobilitätsnetzwerk für das Saarland richtet sich primär an alle saarländischen Kommunen, Landkreise, sowie den Regionalverband. Ziel ist es, eine Informationsstruktur aufbauen, um aktuelle Trends und Standards in der modernen und nachhaltigen Mobilität vor Ort umzusetzen. Außerdem wird das Netzwerk den Kommunen eine gezielte Fördermittelberatung zu dem Förderprogramm für nachhaltige Mobilität (NMOB) anbieten und kommunale Mitarbeitende zu Mobilitätsmanagerinnen und Managern weiterbilden.

Das Netzwerk wird die Kommunen dazu befähigen und darin stärken, mithilfe von kommunalem, zielgruppen- und standortspezifischem Mobilitätsmanagement nachhaltige und sozialverträgliche Mobilitätskonzepte zu entwickeln und in ihren Hoheitsgebieten auch umzusetzen. Das entsprechende Know-How und die Beratung dafür liefert das Netzwerk, indem es den Kommunen gesammeltes Wissen und gebündelte Informationen zur Verfügung stellt.

 

Vorteile der Mitgliedschaft:

  • Netzwerk ist erste Anlaufstelle für Fragen zur nachhaltigen Mobilität
  • Aktive Mitgestaltung der Arbeit des Netzwerks und Setzen eigener Schwerpunkte für die Arbeit im Netzwerk
  • Vermittlung von Ansprechpersonen im Mobilitätsministerium / in anderen Mitgliedskommunen / in anderen Ländernetzwerken
  • Aktiver Austausch mit anderen Mitgliedskommunen
  • Erstberatung zu Fördermitteln durch die Geschäftsstelle des Netzwerks
  • Vermittlung von Ansprechpersonen in den Fachreferaten zur tiefergehenden Fördermittelberatung
  • Vergünstigte Teilnahme an Qualifikationsangeboten
  • Angebot zur Teilnahme in Arbeitsgruppen und an Exkursionen
  • Beitritt zum Netzwerk ohne finanzielle Verpflichtung

 

Aufgaben der Mitgliedskommunen:

  • Benennung einer festen Ansprechperson in der Kommune für die Netzwerkarbeit
  • Aktive Teilnahme an Netzwerktreffen
  • Pflegen der Netzwerkarbeit mit den anderen Mitgliedskommunen
  • Teilen positiver Narrative mit anderen Mitgliedskommunen
  • Etablierung von Strukturen des Kommunalen Mobilitätsmanagements in der eigenen Kommune

 

Die Mitgliedschaft im Netzwerk wird durch eine Beitrittsurkunde, welche von der Mobilitätsministerin und der eigenen Verwaltungsspitze unterzeichnet wird, bestätigt.

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Finanz. Auswirkung

Der Beitritt zum Netzwerk erfolgt ohne finanzielle Verpflichtung der Kommune.

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