Beschlussvorlage - 2025/0152/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Produktionsstandorts zu einem Lager- und Logistikstandort am Zunderbaum vor. Dabei werden keine Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt – es handelt sich lediglich um Instandsetzungsmaßnahmen sowie Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Weitere Details werden in der Bau – und. Betriebsbeschreibung, wie zum Beispiel Betriebszeiten, geschätzte LKW-Aufkommen sowie Lagergut/Lagerware, erläutert.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans (Am Zunderbaum) aus dem Jahr 1990. Die Grundflächenzahl beträgt 0,6. Der Logistiker ist durch die B423 erschlossen und würde sich unmittelbar hinter dem geplanten B&B Hotel befinden. Durch die geschätzte aber nicht verbindliche Aussage des Verkehrsaufkommens von 10 LKW pro Tag würde der vorhandene Verkehrsknoten zwischen der B423 und dem Zunderbaum zusätzlich belastet werden. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans und wäre aus bauplanungsrechtlicher Sicht zulässig.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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