Informationsvorlage - 2025/0159/100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der § 75 Absatz 2 Satz 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes wurde dahingehend geändert, dass nunmehr auch die stellvertretenden Ortsvorsteherinnen und stellvertretenden Ortsvorsteher Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamte sind.

 

Am Donnerstag, dem 13. Februar 2025 wurde der stellvertretende Ortsvorsteher in Kirrberg, Herr Klaus Dejon, im Rahmen der Stadtratssitzung von Herrn Bürgermeister Rippel zum Ehrenbeamten ernannt.

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Finanz. Auswirkung

 

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