Beschlussvorlage - 2025/0109/680

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die überplanmäßige Auszahlung für die Finanzierung der BImschG - Lagerfläche gem. ErsatzbaustoffVO bis zur Höhe von 200.000 EUR wird bewilligt.

Reduzieren

Sachverhalt

Die im August 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung verpflichtet die Kommunen unter Anderem zur Vorhaltung geeigneter Zwischenlagerflächen für Erdmassen.

Die Lagerfläche muss dabei besonderen Anforderungen standhalten und bedarf einer BImSchG – Genehmigung.

Diese liegt dem LUA bereits vor und soll voraussichtlich im Frühsommer 2025 positiv beschieden werden.

 

Im Rahmen der Abstimmung mit dem LUA wurden an die Lagerfläche höhere Anforderungen gestellt, als vorab durch das beauftragte Ingenieurbüro angenommen. Unter anderem wurde mittlerweile ein Landschaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt und die Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Auf Grund dessen erhöhen sich die voraussichtlichen Baukosten und Planungskosten um bis zu 200.000€.

 

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Projekt „Erschließung Erdbeerland G9“.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die Mittel sollen um 200.000€ erhöht und auf das Produkt 53805000 Maßnahme 410 Konto 783000 des Mandant 5 verschoben werden.

Loading...