Beschlussvorlage - 2025/0131/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Mitglieder des Jugendbeirats werden laut Satzung ernannt. 

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Sachverhalt

Nach einem Aufruf in der örtlichen Presse und über verschiedene Kanäle haben sich insgesamt 30 interessierte Jugendliche und junge Erwachsene für den Jugendbeirat beworben. Die entsprechende Liste mit allen Bewerberinnen und Bewerbern ist als Anlage beigefügt. Das Kinder- und Jugendbüro hat nach den in der Satzung festgelegten Kriterien eine Auswahl von 20 Jugendlichen getroffen (festgelegte Zahl lt. Satzung).

 

In der am 09.09.21 vom Stadtrat beschlossenen Satzung sind unter §4 Abs. 3 verschiedene Kriterien festgehalten, die bei der Ernennung der Mitglieder berücksichtigt werden sollen. Die Kriterien lauten wie folgt: 

 

* breite Vielfalt des Altersspektrums

* Mischung aus parteipolitischen und nicht parteipolitisch engagierten Jugendlichen

* Vertretung möglichst aller Schulformen

* Vertretung möglichst aller Stadtteile

* Vertretung möglichst aller Geschlechter

* Mischung aus kultureller und persönlicher Vielfalt und Diversität

 

 

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Finanz. Auswirkung

 ./.

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Anlagen

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