Beschlussvorlage - 2025/0179/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Kreisstadt Homburg überträgt dem Eigenbetrieb SeH den Besitz einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstück 1695/19 Flur 7 gegen Erstattung des vor Übertragung zu ermittelnden aktuellen Marktwertes in dessen Anlagevermögen.

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Sachverhalt

Die im August 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung verpflichtet die Kommunen unter Anderem zur Vorhaltung geeigneter Zwischenlagerflächen für Erdmassen.

Die Fläche unterhalb des Wertstoffhofs wurde als eine geeignete Zwischenlagerfläche bewertet. Das Flurstück 1695/19 Flur 7 befindet sich im Eigentum der Kreisstadt Homburg.

Die Planungsaufgaben wurden bereits nach Beschluss des Werksausschusses vergeben. Der BImSch – Antrag bei dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz läuft und soll im Frühsommer positiv beschieden werden.

Ebenso wurde der Landschaftspflegerische Begleitplan bereits fertiggestellt.

Zur Umsetzung der Baumaßnahme soll die Fläche unterhalb des Wertstoffhofs in das Vermögen der SeH übertragen werden. Im Zuge des Übertrages wird auch das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 Abs. 1 S. 1 u. 2 BauGB erteilt. Die Fläche wird dazu neu vermessen und geteilt.

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Finanz. Auswirkung

Die Haushaltsmittel werden unter Produkt 53805000 als Maßnahme 410 auf dem Konto 783000 des Mandanten 5 im Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellt.

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Anlagen

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