Beschlussvorlage - 2025/0242/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Einstieg der Kreisstadt Homburg in das laufende Zielabweichungsverfahren als Mitantragsteller wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Projektentwickler und Vorhabenträger Energy 3k GmbH plant eine Freiflächen-Photovoltaik-anlage in Homburg Einöd – Berghof im Folgenden nur kurz Solarpark Berghof genannt.

 

Bereits im Januar 2024 hat der Vorhabenträger ein Antrag auf Einleitung und Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 5 SLPG für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Kreisstadt Homburg im Bereich „Berghof“ beim Ministerium eingereicht, nachdem der Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Stadtrat am 07.11.2023 beschlossen wurde.

 

Das rund 13 ha große Planungsgebiet östlich des Berghofs Einöd befindet sich zu 55% innerhalb des Vorranggebietes für Landwirtschaft.

 

Die Fläche ist heute bedingt durch die bisherige intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu Teilen stark erosionsgefährdet. Die durch den Klimawandel bedingte Zunahme von Extremereignissen wir Starkregen und Trockenheit erhöht das Risiko einer starken Bodenerosion. Aktuell befinden sich auf der Fläche rinnenhafte Erosionsspuren bis zu einer Tiefe von 50 cm. Eine weitere landwirtschaftliche Nutzung der Fläche wie bisher ist somit weder sinnvoll und möglich noch der Fläche zuträglich.

 

Um die Belange der Landwirtschaft höher zu gewichten und einerseits die Inanspruchnahme des landwirtschaftlichen Vorranggebietes im laufenden Zielabweichungsverfahren zu reduzieren und andererseits die Erosion der Fläche durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren wurde die Planungskonzeption bereits überarbeitet.

 

Die Zwischennutzung der gering- bis mittelwertigen landwirtschaftlichen Fläche mit einer Flächenphotovoltaikanlage führt zur Bodenregeneration durch ungestörtem Humusaufbau und Verhinderung von Erosion. Dies kann durch Begrünen der Fläche ohne Bodenbearbeitung und Verbleib des Aufwuchses auf der Fläche erreicht werden. Dadurch wird die Wertigkeit der landwirtschaftlichen Fläche wieder zunehmen. Nach einem festgesetzten Rückbau der Anlage wird die Fläche wieder vollständig in die landwirtschaftliche Nutzung überführt und kann ihrer Funktion als landwirtschaftliches Vorranggebiet vollends gerecht werden.

 

Weiterhin werden die besonders erosionsgefährdeten Bereiche im Nordosten und Süden des Plangebietes aus der Technischen Planung vollständig herausgenommen, um dort gezielt erosionsverbessernde Ausgleichmaßnahmen umzusetzen.

 

Bisher hängt das Verfahren an der Genehmigung der Landesplanung im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

 

Wie aus dem integrierten Klimaschutzkonzept der Kreisstadt Homburg hervorgeht, ist der Bau des Solarparks bedeutend für die Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Homburg.

 

Um das Zielabweichungsverfahren zum Erfolg zu bringen empfiehlt die Verwaltung den Einstieg der Stadt Homburg in das aktuelle Verfahren als Mitantragsteller mit Energy 3k GmbH.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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