Informationsvorlage - 2025/0309/610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines Bestandsgebäudes mit Aufstockung sowie rückwärtigen Anbau. Dadurch soll ein Wohnhaus mit vier Wohneinheiten und einem  Garagenbau mit ca. 270 qm Geschossfläche entstehen.

  

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

Das Grundstück liegt nicht innerhalb des Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, sondern befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit über § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 34 BauGB.

Zulässigkeitsvoraussetzungen sind das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung sowie hinsichtlich Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und die Sicherung der Erschließung. Die genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen des §34 BauGB werden erfüllt. Auch die hintere faktische Baugrenze wird aufgrund der sehr weit nach hinten gebauten Nachbargebäude eingehalten. Das Bauvorhaben fügt sich somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein. Das Vorhaben wird positiv beurteilt, das Einvernehmen wurde erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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