Beschlussvorlage - 2025/0310/40
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung eines Baukostenzuschusses an den SV Reiskirchen für die energetische Vollsanierung der vereinseigenen Sporthalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 - Bildung und Sport
- Bearbeiter:
- Daniel Schackmar
- Beteiligt:
- Bürgermeister; Oberbürgermeister
- Bericht erstattet:
- Zwing, Sabrina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Reiskirchen
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Kenntnisnahme
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07.05.2025
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Geplant
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Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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15.05.2025
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Sachverhalt
Der Sportverein Reiskirchen hat mit Datum vom 02. März 2025 einen Zuschussantrag für eine Investitionsmaßnahme gestellt. Bei der Maßnahme, für die ein Baukostenzuschuss gewährt werden soll, handelt es sich um die energetische Vollsanierung der vereinseigenen Sporthalle mit Austausch der Hallenheizung. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich lt. Zuschussantrag auf 257.481,- €. Der Verein hat bereits einen Bewilligungsbescheid der Sportplanungskommission vorliegen, in dem ein Zuschuss von 116.260,- € seitens der Kommission gewährt wird. Dieser schlüsselt sich durch die Förderung aus Mitteln aus dem Sportachtel in Höhe von 56.260,- € sowie aus einer Sonderzuwendung in Höhe von 60.000,- € auf. Der Verein beantragt nun die Förderung von 1/3 der Gesamtkosten durch die Kreisstadt Homburg gem. der geltenden Zuschussrichtlinie. Dieser Zuschuss beläuft sich auf ca. 85.000,- €. Der offene Restbetrag wird durch den Verein als Eigenanteil (vor-)finanziert und getragen und teilweise durch Eigenleistungen (Arbeitseinsätze) erbracht.
In mehreren Besprechungen seit September 2024 wurde mit dem Vorstand des SV Reiskirchen (Herrn Manfred Ecker) die weitere Vorgehensweise besprochen. Der Verein hat alle benötigten Unterlagen vollständig und schlüssig eingereicht, dem Amt für Bildung und Sport liegen alle aktuellen Angebote der auszuführenden Arbeiten vor. Zudem hatte der Verein bereits im Herbst 2024 einen formlosen Antrag mit allen Details eingereicht, sodass der Vorstand des Stadtverbandes für Sport Homburg e.V. (SfS) bereits in seiner Sitzung am 03. Februar 2025 über den Antrag beraten konnte. Der Vorstand des SfS schätzt die bauliche Maßnahme nach eingehender Beratung grundsätzlich als förderfähig ein, auch was die Höhe der Förderung anbelangt. Allerdings gibt der SfS zu bedenken, dass nach vorliegender Aktenlage - im Hinblick auf mögliche Zuschussbeantragungen weiterer SfS-Mitgliedsvereine bis zum 30. September des laufenden Jahres - im Sinne der Gleichbehandlung zum jetzigen Zeitpunkt eine endgültige Festlegung des diesjährigen Förderhöchstbetrages leider noch nicht möglich ist.
Daher soll vorab eine grundsätzliche Entscheidung über den Baukostenzuschuss getroffen werden und nach Abschluss der Beantragungsfrist am 30. September 2025 eine weitere Entscheidung dieses Gremiums über die (diesjährige) Höhe der Bezuschussung gefasst werden. Sollten vor dem 30. September 2025 bereits Endrechnungen einzelner Gewerke vorliegen, wird der Ausschuss in einer der nächsten Sitzung informiert und kann über Teilzuschüsse in Form von Abschlagszahlungen aus nicht abgerufenen Mitteln beraten und entscheiden. Da sich bis Mitte des Jahres abzeichnen wird, ob und in welcher Größenordnung etwaige andere Zuschussanträge anderer Vereinen eingehen werden, kann bis dahin Planungssicherheit über die Verteilung der Zuschüsse herrschen und in welcher Größenordnung diese im laufenden Haushaltsjahr aufgeteilt und an den SV Reiskirchen ausgezahlt werden können.
Die dargestellte Vorgehensweise wird vom Amt für Bildung und Sport empfohlen, um dem Verein Planungssicherheit zu gewährleisten und, in Form von Abschlagszahlungen, den Verein bei der Bewältigung der hohen Investitionskosten bestmöglich zu unterstützen und von etwaigen Zinszahlungen in Form von Vorfinanzierungen zu entlasten. Die Finanzierung ist durch die geltende Zuschussrichtlinie der Kreisstadt Homburg und das Finanzkonto „Aktivierbare Baukostenzuschüsse“, auf dem bereits Vormerkungen für die beschriebene Maßnahme getätigt wurden, umfänglich abgedeckt.
