Einleitungsbeschluss - 2025/0323/670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Baumpflegearbeiten werden für die Dauer von 3 Jahren öffentlich nach der VOB/A neu ausgeschrieben

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Sachverhalt

Die Kreisstadt Homburg unterhält gegenwärtig ca. 27 000 Bäume an Straßen und in öffentlichen Grünanlagen.

Zur Herstellung der Verkehrssicherheit und zum Erhalt des städtischen Baumbestandes, werden von der Abt. Umwelt und Grünflächen ca. 30 Aufträge im Jahr an den Baubetriebshof erteilt.

Die sich stetig zum negativen entwickelnden Wetterlagen sorgen für einen massiven Anstieg von Unterhaltsleistungen, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu erbringen sind.

Trockene Sommer ohne ausreichende Niederschläge sorgen für vermehrtes Absterben von Stadtbäumen oder führen zu vermehrter Totholzbildung innerhalb des Baumbestandes.

Die damit verbundenen Baumpflege- und Baumfällmaßnahmen müssen nun in immer kürzeren Abständen ausgeführt werden.

Nicht alle sicherheitsrelevanten Aufträge können durch den BBH mangels fehlendem Fachpersonal oder fehlender Maschinen ausgeführt werden. Der BBH verfügt über keinen Baumpflegetrupp und besitzt keine Hubarbeitsbühne. Für diese unerledigten Leistungen kann die Stadt Homburg im Schadensfall in Haftung genommen werden.

In den letzten 3 Jahren wurden diese Arbeiten im Rahmen des „Rahmenvertrages Baumbewirtschaftung“ an 2 Fachfirmen vergeben.

Dieser Rahmenvertrag läuft nun zum Jahresende aus.

Unterstützend zu den Baumarbeiten des Baubetriebshofes, beabsichtigt die Abteilung Umwelt und Grünflächen für den Zeitraum 2026 bis 2028, optional 2029, den Rahmenvertrag "Unterhaltung von Stadtbäumen“, neu auszuschreiben. Hierbei sollen überwiegend solche Arbeiten vergeben werden, die nicht durch den BBH ausgeführt werden können.

 

Dabei handelt es sich um folgende Leistungen:

 

- Freischneiden von Steilhängen einschließlich der verbauten Schutznetze.

- Seilkletterarbeiten, wenn Arbeiten mit einer Hubarbeitsbühne nicht durchgeführt

   werden können

- Kroneneinkürzungen sowie die Nachbehandlung von Ständerästen gemäß der

   aktuellen ZTV-Baumpflege

- Baumfällarbeiten mittels Fällbagger einschließlich dem Roden der Wurzelstöcke - Rodung von Wurzelstöcken mittels „Wurzelstockfräse“ oder „Wurzelratte“

- Entsorgung des anfallenden Schnittgutes unter Einsatz eines Großhäckslers

- Baumstandortsanierungen bzw. Bodenverbesserungen vor Neupflanzungen

- Arbeiten bei denen große Mengen Schnittgut anfallen

 

Folgende Mittel müssen voraussichtlich jährlich von 2026 bis 2029 bereitgestellt werden:

 

Bundesstr.     Produkt  54400100  Konto  523112    10.000€

Landesstr.          Produkt  54300100  Konto  523112    20.000€ Gemeindestr.                 Produkt               54100110               Konto               523112                 52.300€ Grünanlagen                Produkt               55100110               Konto                            523111                 35.000€ Spielplätze                               Produkt               55100110               Konto               523111                10.000€ Stadtpark                               Produkt               55100140               Konto               523111                   5.000€ Wald- u. Forstw.                 Produkt               55200100              Konto               523206                   9.000€ Naherh. Jägersb.                 Produkt              55100130              Konto                            523111                12.000€ Wasserw.Wasserb  Produkt               55200400               Konto               523102                  5.000€ Friedhöfe                               Produkt               52300100               Konto               523111                20.000€

   

Jährlich gesamt:     Netto  178.300€                                                                                                                 

      MwSt.    33.877€

 

      Brutto  212.177€

Eine Anfrage zur Übernahme dieser Arbeiten an den städtischen Baubetriebshof wurde am 23.01.2025 negativ beantwortet.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

Der gesamte Auftragswert des Rahmenvertrages Baumunterhaltung beträgt für 3 Jahre ca. 534.900€ also 178.300€ jährlich und soll im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung an 2 Firmen zu gleichen Teilen vergeben werden. Die Auftragsvergabe innerhalb des Rahmenvertrages erfolgt durch Einzelbeauftragung. Ein Anspruch auf Ausschöpfung des gesamten Auftragsvolumens seitens der beiden Auftragnehmer besteht nicht.

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