Beschlussvorlage - 2025/0217/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Ermächtigung zur Aufnahme eines Investitionskredites für die Stadt Homburg für das Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 200 - Haushaltsangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Daniela Cassan
- Beteiligt:
- 20 - Kämmerei; 100 - Hauptabteilung; Oberbürgermeister
- Bericht erstattet:
- Brass, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.06.2025
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Sachverhalt
Das Landesverwaltungsamt – Kommunalaufsicht – hat mit Schreiben vom 10.02.2025 im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 die Aufnahme des Investitionskredites in Höhe von 14.407.478,00 € für das Jahr 2025 genehmigt. Der Investitionskredit dient zur Deckung des Finanzierungssaldos aus Investitionstätigkeit (investive Auszahlungen abzüglich investive Einzahlungen) in der Finanzplanung 2025. Die Teilbeträge der Kredite, die in Höhe von 1.580.500,00 € für den Ausbau von Kindertagesbetreuung, in Höhe von 1.528.000,00 € für den Ausbau von Schulen, in Höhe von 2.006.500,00 € für rentierliche Maßnahmen, in Höhe von 1.138.500,00 € für den Brand- und Katastrophenschutz, in Höhe von 3.090.000,00 € für Infrastrukturmaßnahmen sowie in Höhe von 2.850.000,00 € für Pflichtaufgaben veranschlagt sind, sind zweckgebunden und dürfen zur Finanzierung der übrigen Investitionen nicht verwandt werden.
Zudem ist ein Teilbetrag in Höhe von 2.213.978,00 € als Nettokreditaufnahme ohne Sonderkredit eingeplant.
Nach § 84 Abs. 2 Nr. 1b i.Verb. mit §83 Abs. 3 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) beschließt der Stadtrat unter Beachtung des Gesamtveranschlagungsgrundsatzes und in Ausübung seiner Befugnisse nach § 10 der Geschäftsordnung formal den Vollzug des Kreditaufnahmeverfahrens.
Die Situation auf dem Kapitalmarkt ist durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet.
Angebote von Kreditinstituten für aufzunehmende Kredite sind in der Regel wenige Stunden gültig, so dass zwischen der Angebotsabgabe durch die Banken und der Aufnahme von Seiten der Stadt eine Entscheidung durch ein Beschlussgremium zeitnah nicht erfolgen kann.
Die Aufnahme hat zu dem an diesem Tage günstigsten Angebot zu erfolgen. Zur Angebotsabgabe sind unter anderem alle leistungsfähigen Homburger Kreditinstitute aufzufordern.
Über die erfolgte Aufnahme ist dem Haupt- und Finanzausschuss in dessen nächstfolgender Sitzung zu berichten.
