Beschlussvorlage - 2025/0236/200

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Für das Haushaltsjahr 2025 werden zur teilweisen Finanzierung des gesamten Investitionsprogramms 2025 ff Investitionszuweisungen nach § 11 Saarlandpaktgesetz (SPaktG) beim Land beantragt.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinden erhalten nach dem SPaktG Investitionszuweisungen, wenn sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis nach den §§ 4 bis 9 im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum beachten.

Gemäß § 2 der Verordnung über die Verteilung der investiven Mittel nach dem Gesetz über den Saarlandpakt auf die Gemeinden in den Jahren 2025 bis 2029 vom 19.12.2024 werden nach § 11 Abs. 3 Satz 1 SPaktG 14 Mio. Euro als allgemeine Investitionszuweisungen auf alle Gemeinden verteilt.

Die Gemeinden sind dabei verpflichtet, die Vorgaben nach §§ 4 bis 9 SPaktG für das zahlungsbezogene Ergebnis im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum zu beachten.

Der Kommunale Sanierungsrat hat in seiner Sitzung am 09.07.2024 eine außergewöhnliche Notsituation nach § 8 Abs. 5 SPaktG für die Jahre 2024 bis 2027 für alle saarländischen Gemeinden festgestellt. Für Homburg bedeutet dies, dass in diesen vier Jahren ein struktureller Fehbetrag in Höhe von 5.113 TEUR zugelassen wird.

Die seit dem Jahr 2020 verbliebenen Liquiditätskredite (kommunaler Anteil am Saarlandpakt) sind entsprechend dem vorgegebenen Tilgungsplan zurückzuführen.

Den Vorgaben des SPaktG wurde bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2025 entsprechend Rechnung getragen.

Seit 2020 wurden der Stadt bereits Investitionszuschüsse bewilligt, im Jahr 2024 ein Zuschuss in Höhe von 624 TEUR. Aufgrund einer Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 12.11.2024 kann die Stadt Homburg für 2025 mit einem Zuweisungsbetrag in Höhe von 605.182 EUR kalkulieren.

Die investiven Saarlandpakt-Mittel sind als Einzahlungen in der allgemeinen Finanzwirtschaft eingeplant und sollen der teilweisen Finanzierung des gesamten Investitionsprogrammes 2025 ff dienen.

Ein formeller Antrag ist seitens der Stadt bis spätestens zum 31.07.2025 – über das Landesverwaltungsamt - an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zu richten.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...