Beschlussvorlage - 2025/0251/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Kreisstadt Homburg erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich der Integrationsbeiratswahl 2025 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 €.

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Sachverhalt

Das saarländische Kommunalwahlrecht sieht die Zahlung eines Erfrischungsgeldes für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei Kommunalwahlen nicht vor. Die bisherige Zahlung eines Erfrischungsgeldes anlässlich stattgefundener Kommunalwahlen basiert auf der zeitgleich durchzuführenden Europawahl, deren Rechtsgrundlagen eine Erfrischungsgeldzahlung vorsieht.

 

Anlässlich der vorzubereitenden und erstmals durchzuführenden Integrationsbeiratswahl am 15. Juni 2025 sollen den ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in geübter Praxis ebenfalls jeweils ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 EUR gewährt werden.

 

Die voraussichtlich entstehenden Kosten können der Anlage entnommen werden.

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Finanz. Auswirkung

Die entstehenden Kosten betragen 1.190 € und stehen auf Konto 521101 unter Produkt 12100100 - Statistik und Wahlen - zur Verfügung.

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Anlagen

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