Beschlussvorlage - 2025/0355/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Betriebskostenzuschuss an die Homburger Kultur gGmbH wird für das Jahr 2023 um 345 T€ erhöht. Die Mittel werden überplanmäßig aus dem Haushalt 2023 der Stadt bereitgestellt, um den nicht durch Eigenkapital gedeckten Jahresfehlbetrag der Homburger Kultur gGmbH auszugleichen.

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Sachverhalt

Auf Grund des Beschlusses der Haushaltsstrukturkommission wurde der Betriebskostenzuschuss 2023 an die Kultur gGmbH auf 500 T€ gekürzt. Im Rahmen der Bilanzerstellung und anschließender Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch den Wirtschaftsprüfer hat sich gezeigt, dass die bereitgestellten Mittel im Wirtschaftsplan der Gesellschaft nicht ausreichend waren.

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Jahresfehlbetrag in Höhe von 342.987,44€ aus, wodurch eine bilanzielle Überschuldung entsteht. Diese Überschuldung kann nur dann vermieden werden, wenn der Gesellschafter, die Kreisstadt Homburg, den Fehlbetrag in voller Höhe übernimmt.

Nach Rücksprache mit der Kämmerei stehen im Jahr 2023 noch Haushaltsmittel zur Verfügung, da die im Haushalt geplante Kreisumlage nicht in voller Höhe benötigt wurde. Der Betrag in Höhe von 345 T€ wird überplanmäßig zur Verlustabdeckung bereitgestellt.

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Finanz. Auswirkung

Zusätzliche Belastung des Haushaltes 2023 der Stadt in Höhe von 345 T€, die durch die Minderung der nicht voll benötigten Mittel der Kreisumlage ausgeglichen wird.

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