Beschlussvorlage - 2025/0363/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum Ausgleich des nicht durch Eigenkapital gedeckten Jahresfehlbetrages für das Jahr 2023 der Homburger Kultur gGmbH werden überplanmäßig 345.000,00 EUR bereitgestellt.

 

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Sachverhalt

Im Rahmen der Bilanzerstellung und anschließender Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch den Wirtschaftsprüfer hat sich gezeigt, dass die im Wirtschaftsplan der Homburger Kultur gGmbH veranschlagten Mittel nicht ausreichend waren.

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Jahresfehlbetrag in Höhe von 342.987,44€ aus, wodurch eine bilanzielle Überschuldung entsteht.

Die Überschuldung kann nur durch Übernahme des Fehlbetrages durch die Gesellschafterin, die Kreisstadt Homburg, in voller Höhe vermieden werden.

Insoweit ist der bereits gezahlte Betriebskostenzuschuss der Kreisstadt Homburg in Höhe von 500.000,00 EUR entsprechend zu erhöhen.

Im Jahr 2023 stehen zur Deckung der Mehrausgaben noch Haushaltsmittel aus Minderausgaben im Bereich der Kreisumlage diesbezüglich zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

 

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