Informationsvorlage - 2025/0318/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der nach § 115 Abs. 2 KSVG vorgeschriebene Beteiligungsbericht informiert über die aktuelle wirtschaftliche Betätigung der Kreisstadt Homburg und gibt einen transparenten Überblick über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Kreisstadt Homburg an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts.

 

Neben dem Gegenstand des Unternehmens werden die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe, wesentliche Verträge, Beteiligungen des Unternehmens, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die voraussichtliche Entwicklung des jeweiligen Unternehmens dargestellt.

 

Die Berichterstattung stützt sich dabei auf die aktuellen, geprüften Jahresabschlüsse und Lageberichte der betreffenden Unternehmen zum 31.12.2022.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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