Beschlussvorlage - 2025/0290/670-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg wird beschlossen.

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Sachverhalt

Nach 2023 (3. Änderungssatzung, in Kraft getreten am 01.01.2023) werden für 2025 die Friedhofgebühren der Stadt Homburg ein weiteres Mal angepasst (4. Änderungssatzung).

Als Grundlage für die vorliegende Änderungssatzung dient, wie auch bei den vorigen Änderungssatzungen, eine aktuelle Gebührenkalkulation durch die Firma Weiher aus Freiburg. Das seit Januar 2025 vorliegende Ergebnis und ein Vergleich mit 14 umliegenden Städten und Gemeinden haben zu den jetzt vorliegenden Gebührenvorschlägen geführt, mit denen unter Berücksichtigung des grünpolitischen Anteils von 32,4 %, an den Grabbereitstellungkosten ein Kostendeckungsgrad von 74,66 % erreicht werden kann.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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