Informationsvorlage - 2025/0405/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf der Lärmaktionsplanung 4. Runde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Thomas H. Müller
- Bericht erstattet:
- Frau Prof. Dr. Giering, Gesellschaft für Schalltechnische Beratung, Nohfelden
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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04.06.2025
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Sachverhalt
Für die Lärmaktionsplanung der Kreisstadt Homburg 4. Runde wurden vom Schalltechnischen Beratungsbüro (GSB), Nohfelden-Bosen, spezifische Empfehlungen erarbeitet. Diese Empfehlungen wurden Bestandteil der in der Anlage beigefügten Lärmaktionsplanung Straße 4. Runde. Aufgabenstellung war die Zusammenstellung und Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung der
Lärmbelastung im Bereich der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu
betrachtenden Hauptverkehrsstraßen in der Kreisstadt Homburg.
Die Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt gemäß § 47e BImSchG (7) durch die Gemeinden, in ihr Ermessen sind nach § 47d auch die Festlegung von Maßnahmen gestellt.
Im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist eine rechtzeitige und effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Öffentlichkeit ist über die im Rahmen der Lärmaktionsplanung getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
Die betroffenen Straßenabschnitte in der Kreisstadt Homburg sind:
A 6 (Kaiserslautern – Saarbrücken) 5.900 m
A 8 (Neunkirchen – Zweibrücken) 6.800 m
B423 (Saar-Pfalz-Straße in Jägersburg, Bexbacher Straße, Entenweiher Straße, Zweibrücker Straße in Homburg, Einöder Straße in Schwarzenbach, Homburger Straße in Schwarzenacker, Hauptstraße in Einöd,) 11.500 m
L 110 (Hauptstraße in Einöd) 1.950 m
L 118 (Saar-Pfalz-Straße in Jägersburg, Robert-Bosch-Str. in Homburg) 5.500 m
L 119 (Saarbrücker Straße, Richard-Wagner-Straße in Homburg, Kaiserslauterer Straße in Bruchhof) 7.750 m
Die einzelnen Verkehrswerte und Lärmwerte sind in den Tabellen dargestellt und der beigefügten Studie enthalten.
Es wurden sowohl von hohen Lärmimmissionen betroffene Einrichtungen sowie auch die Anzahl betroffener Bürger ermittel. Hier zeigt sich für Homburg eine Betroffenheit von ca. 2100 Leuten mit einem ganztägig gemittelten Pegel von LDEN >65 dB(A) und ca. 2100 Bürgern von LNight > 55 dB(A) im Mittel für die Nacht.
Zur Festlegung der Straßenabschnitte mit vordringlichem Handlungsbedarf wurde eine Hotspotanalyse durchgeführt. Diese zeigt Bereiche mit einer Lärmbelastung > 65 dB(A) für den Lärmindex LDEN und einer hohen Einwohnerdichte.
Die Kreisstadt Homburg geht von einem Auslösewert von 65 dB(A) für den Lärmindex LDEN bzw. 55 dB(A) für den Lärmindex LNight aus.
Um eine spürbare Reduktion der Lärmbelastung zu erzielen, sind effektive Maßnahmen an der Quelle erforderlich.
Als Maßnahmen an der Quelle kommen vor allem in Betracht:
- Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Einsatz lärmmindernder Fahrbahnoberflächen
sowie
- Verringerung der Verkehre in Verbindung mit der Förderung des ÖPNV und des nichtmotorisierten Individualverkehrs
- Einsatz lärmmindernder Fahrzeuge und Reifen.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird insbesondere eine Geschwindigkeits-beschränkung betrachtet. Diese stellt eine wirksame, schnell umsetzbare und sehr kostengünstige Maßnahme dar.
Zur Festlegung von Maßnahmen müssen verschiedene Parameter abgeprüft werden:
Überschreitung der Schwellenwerte der gesundheitlichen Beeinträchtigungen für den Lärm-
index LDEN und LNight von 65 bzw. 55 dB(A)
• Abnahme der Zahl betroffener Menschen für den Lärmindex LDEN im Pegelbereich > 65 dB(A)
• Abnahme der Lärmkennziffer (LKZ) für den Lärmindex LDEN
• Erreichte Reduktion des Emissionspegels
• Schutzfunktion für Spielplätze und Schulwege
• Auswirkungen auf die Reisezeit
• Auswirkungen auf die Luftschadstoffe
• Möglichkeit der Umsetzung alternativer Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung
• Verkehrsverlagerung
• Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
• Auswirkungen auf den ÖPNV
Die Maßnahmenbereiche, innerhalb derer im Rahmen der Lärmaktionsplanung eine Reduktion der Geschwindigkeit auf 30 km/h umgesetzt werden soll, sind in
Jägersburg
• B 423: Jägersburg, Saar-Pfalz-Straße von Ortseingang bis L 118, MB01
• L 118: Jägersburg, Saar-Pfalz-Straße von L 118 bis ‘Am Eichwald‘, MB02
Homburg, Innenstadt
• B 423: Bexbacher Straße, Entenweiher Straße, Zweibrücker Straße von Richard- Wagner- Straße bis Cappelallee, MB03
• L 119: Saarbrücker Straße von Beederstraße bis Bexbacher Straße, MB06
Bruchhof
• L 119: Kaiserslauterer Straße von Heidebruchstraße bis ‘Am Gutshof‘, MB07
Schwarzenbach
• B 423: Einöder Straße von Ortseingang ‘Am Webersberg‘ bis Lambsbach, MB04
Schwarzenacker
• B 423: Homburger Straße von Lambsbach bis Einmündung L 110 (Hauptstraße), MB05
• L 110: Hauptstraße von B 423 bis Ernstweilerstraße, MB08.
(Details hierzu siehe Bericht im Anhang)
Eine deutliche Minderung des Straßenverkehrslärms erfordert zum einen eine Verringerung der Emissionen der Fahrzeuge zum anderen aber die Entwicklung von Mobilitätskonzepten, die eine Verringerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ermöglichen.
Zur Minderung der Emissionen von Fahrzeugen tragen bspw. ein zunehmender Anteil von Elektromobilität bei gleichzeitiger Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h, der Einsatz geräuscharmer Fahrzeuge im ÖPNV und die Verwendung lärmarmer Reifen bei.
Mobilitätskonzepte sollten auf eine Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV sowie des Rad- und Fußverkehrs und eine Minderung der Attraktivität des MIV zielen.
Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die Öffentlichkeit im Verfahren der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Dabei sollen vor allem elektronische Kommunikationsmittel verwendet werden.
Nunmehr sollen die Bürger und Institutionen informiert und beteiligt werden. Sie sollen Anregungen zur Lärmminderung einbringen, die im weiteren Verfahren eingearbeitet werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,4 MB
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