Beschlussvorlage - 2025/0374/10-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Übertragung bestimmter Geschäftszweige an hauptamtliche Beigeordnete gemäß § 63 Abs. 3 KSVG wird wie vorgeschlagen beschlossen.

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Sachverhalt

Über die Übertragung bestimmter Geschäftszweige an hauptamtliche Beigeordnete und die Änderung entscheidet gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 KSVG der Stadtrat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters. Seit 01. Mai 2025 ist nunmehr auch die 2. hauptamtliche Beigeordnetenstelle durch Herrn Philipp Scheidweiler wiederbesetzt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsbereiche wie folgt festzusetzen und zu übertragen:

 

Dezernat I (Oberbürgermeister)

Koordination, Wirtschaft, Finanzen und Recht

 

Dezernat II (Bürgermeister)

Bauen und Stadtentwicklung

 

Dezernat III (2. Hauptamtlicher Beigeordneter)

Öffentliche Ordnung, Frauen, Soziales, Bildung und Sport

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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