Beschlussvorlage - 2025/0509/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die vorliegende Kurzfassung der Lärmaktionsplanung Stufe 4 als Bericht zur Weiterleitung an die Europäische Kommission wird gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit wird beschlossen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, bei der Obersten Verkehrsbehörde entsprechende Anträge auf Geschwindigkeitsreduzierungen im einzelnen zu stellen.

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Sachverhalt

Die durch den Ausschuss und den Stadtrat gebilligte Kurzfassung soll zur Erfüllung der EU-rechtlichen Vorgaben und Fristen an die EU dienen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans und die Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange sind für die Zeit vom 07.07.2025 bis zum 04.08.2025 vorgesehen. Die Bürger werden durch Bekanntmachung auf der Homburger Internetseite über die Möglichkeit zur Beteiligung informiert; der Entwurf des Lärmaktionsplans kann dazu eingesehen werden. Die eingehenden Stellungnahmen werden bewertet. Eine Verabschiedung des Lärmaktionsplans durch den Stadtrat ist für September 2025 geplant. Der Öffentlichkeit wird der Lärmaktionsplan bekannt gegeben.

 

Allerdings ist zu vergegenwärtigen, dass auch an den im Gutachten aufgezeigten lärmrelevanten Problembereichen (Landes- und Bundesstraßen) die Stadt Homburg selbst nicht unmittelbar rechtlich tätig werden kann.

Es bedarf vielmehr einer Antragstellung auf beispielsweise Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h beim saarländischen Verkehrsministerium zur entsprechenden Anordnung. Ob im Einzelfall entsprechende Anordnungen seitens der Obersten Verkehrsbehörde getroffen werden können, muss im Verfahren geklärt werden. Bislang gilt für solche Verfahren eine geringe Erfolgsaussicht.

Sonstige Lärmminderungsmaßnahmen (Flüsterasphalt, geräuscharme Reifen, E-Mobilität, etc.) sind erfahrungsgemäß nur in geringem Umfang erfolgreich.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Derzeit keine.

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Anlagen

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