Informationsvorlage - 2025/0531/100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für den Integrationsbeirat der Kreisstadt Homburg (Integrationsbeiratssatzung) besteht der Integrationsbeirat aus insgesamt 15 Mitgliedern.

 

Ein Drittel der Mitglieder werden nach § 1 Abs. 3 der Integrationsbeiratssatzung vom Stadtrat nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) über die Besetzung der Ausschüsse entsandt. Die Sitze werden demnach auf die Fraktionen entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder im Stadtrat nach dem Höchstzahlverfahren nach d`Hondt verteilt.

 

Es ergibt sich folgende Sitzverteilung:

CDU-Fraktion 2 Sitze

SPD-Fraktion 2 Sitze

 

Sowohl die BFH-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis90/Die Grünen weisen die gleiche Höchstzahl hinsichtlich der Vergabe des fünften Sitzes auf. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet laut § 48 Abs. 2 S. 3 KSVG das Los über die Zuteilung des Sitzes. Die Zuteilung des fünften Sitzes muss daher durch Losentscheid herbeigeführt werden.

 

Ergänzender Hinweis:

Aufgrund des Wahlergebnisses der Integrationsbeiratswahl am 15. Juni 2025 hat sich ergeben, dass die Zahl der durch Wahl bestimmten Mitglieder lediglich neun betragen wird. Einem Wahlvorschlag standen mehr Sitze zu, als dieser Bewerberinnen und Bewerber enthielt. Gem. § 41 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 26 Abs. 2 der Integrationsbeiratssatzung bleiben diese Sitze unbesetzt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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