Informationsvorlage - 2025/0562/610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt ein Bauantrag zur Erweiterung des Tierheims und dem Neubau eines Hundehauses in Homburg vor. Im Jahr 2023 gab es für dieses Vorhaben bereits einen positiven Bauvorbescheid. Eine ausführliche Bauvorhabenbeschreibung des Entwurfsverfassers ist im Anhang zu finden.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung

 

Das Bauvorhaben ist im Außenbereich privilegiert (§ 35 Abs.1 Nr.4) und „soll wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden.“ Das Einvernehmen der Gemeinde wurde gemäß § 36 BauGB erteilt.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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