Informationsvorlage - 2025/0596/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Wohn- und Gewerbehalle, Alois-Omlor-Sportplatz, Gemarkung Jägersburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Artur Bomke
- Bericht erstattet:
- Frank Missy
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Jägersburg
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Kenntnisnahme
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27.08.2025
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Erledigt
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Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss
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Kenntnisnahme
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02.09.2025
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Sachverhalt
Im Eingangsbereich des Stadtteiles Jägersburg liegt inmitten von Hochgrün, benachbart vom Sportpark Alois-Omlor und einem Wohngebiet eine ehemalige Druckerei, welche seit Jahren in der Nutzung aufgelassen ist. Eine angefragte Nachnutzung – Abbruch des Gebäudekomplexes und Neuerrichtung einer Wohnanlage – liegt nun der Kreisstadt Homburg vor.
Bauvorhabenbeschreibung des Entwurfsverfassers:
„Auf dem Gelände Alois-Omlor-Sportpark 2 steht zur Zeit das sei Jahren leerstehende Gebäude einer ehemaligen Druckerei. Mit dem bestehenden Gebäude ist keine neue Nutzung möglich. Es ist geplant das bestehende Gebäude komplett abzureisen und eine Wohnanlage mit ca. 15 Wohnungen und einen gewerblichen Bereich mit ca. 8 Einheiten zu errichten. Zwischen der im Nachbarbereich vorhandenen Sportanlage und der geplanten Wohnanlage soll ein Parkhaus auf dem Grundstück errichtet werden. Dies soll auch als Schallschutz zwischen der vorhandenen Sportanlage und der geplanten Wohn- und Gewerbeanlage dienen. Auch sind auf dem Grundstück Grünanlagen mit Ruhebereich und Spielplatz geplant.“
Planungsrechtliche Beurteilung:
Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Lage als unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB. Ein Bebauungsplan liegt nicht zu Grunde. Gegen eine Außenbereichslage i.S. § 35 BauGB spricht neben dem vorhandenen Gebäudekomplex, welcher die Baurechte hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung prägt, auch die Lage in einer Mischbaufläche im Flächennutzungsplan.
