Beschlussvorlage - 2025/0572/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Zweckverbänden und kommunalen Eigenbetriebe (Vergabeerlass 2025) des Ministers für Inneres, Bauen und Sport vom 26. Juni 2025 sind für sämtliche Vergabeverfahren der Kreisstadt Homburg verbindlich anzuwenden.

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Sachverhalt

Seit dem 1. Juli 2025 gelten im Saarland erhöhte Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Durch sie sollen Vergabeverfahren vereinfacht und der administrative Aufwand für Unternehmen reduziert werden.

Die neuen Wertgrenzen für Vergabeerleichterungen sind erstmalig unbefristet festgesetzt worden.

Die Wertgrenzen für den Direktauftrag bei Liefer- und Dienstleistungen, Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen werden auf 100.000 € netto erhöht.

Die Wertgrenzen für freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben und die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei Liefer- und Dienstleistungen und Bauleistungen werden bis zum jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwert nach § 106 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erhöht.

Bei der Inanspruchnahme von Vergabeerleichterungen gelten die Anforderungen unter Nr. 4 des Vergabeerlasses.

Der Vergabeerlass 2025 ist beigefügt.

Die Auswirkungen der neuen Wertgrenzen werden nach drei Jahren durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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Anlagen

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