Beschlussvorlage - 2025/0575/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Richtlinien für die Verleihung des Wissenschaftspreises der Kreis- und Universitätsstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 12 - Stabsstelle Kommunikation
- Bearbeiter:
- Linda Barth
- Bericht erstattet:
- Michael Klein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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18.09.2025
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Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Homburg hat in seinen Sitzungen vom 25. September 1980 sowie vom 2. Februar 2005 die Stiftung des Wissenschaftspreises der Kreis- und Universitätsstadt Homburg beschlossen. Die aktuellen Richtlinien für die Verleihung wurden im November 2018 erstellt. Aufgrund der beschlossenen Änderung, dass der Homburger Wissenschaftspreis künftig nicht mehr alle zwei Jahre, sondern jährlich verliehen wird, ist eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinien erforderlich. Es ergab sich in der Absprache mit dem UKS weiterer Änderungsbedarf.
Die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinie zur Verleihung des Wissenschaftspreises der Kreis- und Universitätsstadt Homburg wird unter Anpassung folgender Punkte zur Beschlussfassung vorgeschlagen:
1. Verleihungsrhythmus und Preisgeld: Der Wissenschaftspreis soll künftig jährlich verliehen werden.
2. Zielgruppe: Der Preis richtet sich weiterhin an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im „frühen Karrierestadium“. Die Definition des Begriffs „früh“ orientiert sich künftig an den Kriterien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
3. Bewerbungsmodalitäten: Die bisherige Verpflichtung zur anonymisierten Einreichung der Arbeiten entfällt. Das Format der Bewerbung wird entsprechend angepasst.
4. Einzureichende Arbeiten: Bewerbungen müssen künftig mit einer Originalarbeit erfolgen.
5. Ergänzung einer E-Mail-Adresse, über die Bewerbungen einzureichen sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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89,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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122,8 kB
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