Beschlussvorlage - 2025/0653/110
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des städtischen Dienstwagens für den Oberbürgermeister für private Zwecke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 110 - Personalangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Thomas Simon
- Bericht erstattet:
- Thomas Simon
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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18.09.2025
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Sachverhalt
Die Kreisstadt Homburg hält ein Dienstfahrzeug ausschließlich für den Oberbürgermeister vor. Da Dienstfahrten häufig außerhalb der Dienstzeiten, teilweise auch an Wochenenden angetreten bzw. beendet werden müssen, soll aus Kostenersparnisgründen das Fahrzeug auch zu privaten Zwecken genutzt werden dürfen. Denn grundsätzlich zählen bereits die Fahrten von der Wohnstätte zur Arbeitsstätte als private Fahrten.
Um einen umständlichen und zeitaufwändigen Fahrzeugwechsel in der Tiefgarage zu vermeiden, soll der Dienstwagen dem Oberbürgermeister ständig zur Verfügung stehen und von ihm auch außerdienstlich gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts von ihm genutzt werden können.
Für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen wird dem Nutzer des Fahrzeuges ein so genannter geldwerter Vorteil angerechnet, der über das Bruttoeinkommen gem. §§ 8, 6 EStG versteuert wird. Die Stadt erhält für die Privatfahrten eine angemessene Entschädigung.
Näheres (Umfang der Nutzung, Betriebs- und Verbrauchskosten, Sorgfaltspflichten, Schadenersatz und Haftung) regelt die Dienstwagenvereinbarung (Entwurf siehe Anlage).
