Informationsvorlage - 2025/0754/610

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Gemeinde liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Neubaus einer Werk- und Auslieferungshalle mit Parkflächen in der Entenmühlstraße 69 vor. Eine Bauvorhabenbeschreibung seitens des Entwurfsverfassers ist im Anhang zu finden.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Für das vorhabenbetroffene Grundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Vorhaben befindet sich somit im unbeplanten Innenbereich des §34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach muss dieses sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Zulässigkeitskriterien des § 34 BauGB werden erfüllt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...