Beschlussvorlage - 2025/0757/40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschaffung der Schulbücher für die Schuljahre 2026 / 2027 und 2027 / 2028 im Rahmen der entgeltlichen Schulbuchausleihe erfolgt nach der Unterschwellenverordnung (UVgO) und wird beschränkt ausgeschrieben.

Nach Ermittlung des Angebotes, unter Beachtung des Vergaberechts, wird die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag nach dem Losverfahren an die jeweiligen Bieter zu vergeben.

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Sachverhalt

Gemäß der Vereinbarung über die Einführung der entgeltlichen Schulbuchausleihe ist die Kreisstadt Homburg als Schulträger der Grundschulen für die Beschaffung der Schulbücher zuständig.

 

Das Amt für Bildung und Sport wird alle beim Gewerbeamt der Kreisstadt Homburg gemeldeten Bücheranbieter anschreiben. Die Vergabestelle wird diese im Anschluss zur Angebotsabgabe auffordern. Aufgrund der Buchpreisbindung werden alle eingehenden Angebote den gleichen Preis aufweisen. Der Zuschlag für die einzelnen Lose wird im Losverfahren unter Beteiligung der Vergabestelle, des Rechnungsprüfungsamtes und dem Amt für Bildung und Sport erfolgen.

 

Das Ausschreibungsverfahren wurde mit der Vergabestelle und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

 

Nach der Ausschreibung wird der Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss über die erfolgte Vergabe informiert.

 

Im Schuljahr 2027/2028 endet die Ausleihperiode der in der Ausleihe befindlichen Bücher und es müssen neue Bücher angeschafft werden. Die Neuanschaffung wird alle 3 Jahre durchgeführt. Dies führt zu einer Kostensteigerung im Schuljahr 2027/2028.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

2026/2027: 100.000 EUR

2027/2028: 130.000 EUR

Summe:      230.000 EUR

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