Beschlussvorlage - 2025/0770/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Homburg GmbH ein Ratsmitglied zur Wahl in den Aufsichtsrat vor.

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Sachverhalt

Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Homburg GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 18 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister und der Bürgermeister der Kreisstadt Homburg sind kraft Amtes Mitglied im Aufsichtsrat. 11 Mitglieder des Aufsichtsrates werden auf Vorschlag des Stadtrates, 2 Mitglieder auf Vorschlag der Thüga und ein Mitglied auf Vorschlag der EEW durch die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft in den Aufsichtsrat gewählt.

 

Herr Gerhard Wagner (SPD-Fraktion) hat am 10. Oktober 2025 die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandates erklärt. Gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Homburg GmbH kann jedes Mitglied sein Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist niederlegen. Das Aufsichtsratsmandat von Herrn Wagner endet somit zum 07. November 2025.

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Finanz. Auswirkung

 

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